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AGBs


(1)
Blickfang-Trendsecondhand nimmt nur einwandfreie, saubere und gereinigte Ware an und verkauft diese im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers/Lieferanten.
(2)
Durch Zusendung der Auftragsliste (Kommissionsware) per E-Mail an den Lieferanten kommt der Verkaufsauftrag zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Mail und wir gehen vom Einverständnis des Lieferanten aus, wenn dieser nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(3)
Der Ladenverkaufspreis wird zwischen dem Lieferanten und uns vereinbart. Dieser kann bis zu 20% des ursprünglichen Preises korrigiert werden.
(4)
Die Abrechnung des Auftrages erfolgt frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss.
(5)
Unsere Provision für das Vermittlungsgeschäft beträgt 60 % des Verkaufserlöses. Bei Luxusartikeln sind wir gerne zu individuellen Preisabsprachen bereit. Diese Provision wird vom Verkaufserlös einbehalten; der Differenzbetrag wird dem Auftraggeber/Lieferanten ausbezahlt.
(6)
Mit jeweiligem Saisonwechsel können wir nicht verkaufte Artikel bis zu 50 % reduzieren.
(7)
Ware, welche spätestens 6 Monate nach Anlieferung nicht abgeholt wurde, wird caritativen Verbänden übergeben.